1. Wie entsteht eine Gemengelage
Es
müssen zwei unverträgliche Nutzungen (z. B. Wohnnutzung <->
Gewerbe, Industrie) aufeinander treffen oder sich nähern, damit
es zu Konflikten kommt. Der kritische Abstand kann je nach Situation schon bei 1000
m liegen, aber auch hinunter bis zu wenigen Metern.
Im sogenannten Abstandserlass werden die einzuhaltenden Abstände für eine Auswahl an Unternehmen (Industrie, emittierende Gewerbe) empfohlen. Wird dieser Abstand eingehalten, sind in der Regel keine Probleme zu erwarten!
Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, so muss genauer untersucht bzw. begutachtet werden!
Ursachen
für die Annäherung unverträglicher Nutzungen sind beispielsweise:
v
heranrückende neue
Wohnbebauung an Gewerbe oder Industrie
v
Erweitern von
vorhandener Wohnnutzung durch Anbauten, bzw. Ausbauen von bisher ungenutzten
Räumen
v
Erweitern von
vorhandener gewerblich-industrieller Nutzung usw.
Neben
der Annäherung der unverträglichen Nutzungen kann auch das Ändern der
Nutzungen (Umnutzung) der Grund für die Konflikte sein.
Mögliche
Varianten dafür sind z. B.:
v
Gewerbeobjekte werden
zu Wohnzwecken umgenutzt (Gewerbe wird aufgegeben)
v
Bisherige Wohnnutzung
wird teilweise oder ganz zu gewerblicher geändert
Annäherung
oder/und Umnutzung sind die wesentlichsten Ursachen für das Entstehen einer
Gemengelage.
Heute
sollen die Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) neue Gemengelagen
verhindern und vorhandene nicht verschärfen (nach Möglichkeit verbessern).