1. Wie entsteht eine Gemengelage

 

Es müssen zwei unverträgliche Nutzungen (z. B. Wohnnutzung <-> Gewerbe, Industrie) aufeinander treffen oder sich nähern, damit es zu Konflikten kommt. Der kritische Abstand kann je nach Situation schon bei 1000 m liegen, aber auch hinunter bis zu wenigen Metern.

 

Im sogenannten Abstandserlass werden die einzuhaltenden Abstände für eine Auswahl an Unternehmen (Industrie, emittierende Gewerbe) empfohlen. Wird dieser Abstand eingehalten, sind in der Regel keine Probleme zu erwarten!

Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, so muss genauer untersucht bzw. begutachtet werden!

 

Ursachen für die Annäherung unverträglicher Nutzungen sind beispielsweise:

 

v    heranrückende neue Wohnbebauung an Gewerbe oder Industrie

v    Erweitern von vorhandener Wohnnutzung durch Anbauten, bzw. Ausbauen von bisher ungenutzten Räumen

v    Erweitern von vorhandener gewerblich-industrieller Nutzung usw.

 

 

Neben der Annäherung der unverträglichen Nutzungen kann auch das Ändern der Nutzungen (Umnutzung) der Grund für die Konflikte sein.

 

Mögliche Varianten dafür sind z. B.:

 

v    Gewerbeobjekte werden zu Wohnzwecken umgenutzt (Gewerbe wird aufgegeben)

v    Bisherige Wohnnutzung wird teilweise oder ganz zu gewerblicher geändert

 

Annäherung oder/und Umnutzung sind die wesentlichsten Ursachen für das Entstehen einer Gemengelage.

 

Heute sollen die Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) neue Gemengelagen verhindern und vorhandene nicht verschärfen (nach Möglichkeit verbessern).