2. Was für Auswirkungen hat eine Gemengelage
Die
schon erwähnten Konflikte sind Auswirkungen der Gemengelage. Die
unverträglichen Nutzungen haben aufgrund der zugehörigen unverträglichen
(auseinanderliegenden) Richt- und Grenzwerte für Immissionen (z. B. ankommender Lärm, Geruch, Abgase oder Staub)
ein Konfliktpotential.
Mögliche
Folgen für ein Unternehmen als gewerblich/industrielle Nutzung in einer
Gemengelage:
v
Weiterentwicklung
des Unternehmens nicht mehr möglich (z. B. vorhandenes Betriebsgelände kann
nicht mehr für Erweiterungen genutzt werden) , da Standort keine Perspektive
mehr hat
v
Anpassung
an Kundenwünsche und Marktanforderungen sind dadurch eingeschränkt (Wer die
Kundenwünsche nicht erfüllt oder nicht preislich attraktiv fertigen kann bekommt
keine Aufträge!)
v
unverhältnismäßige
Beauflagung oder Betriebsbeschränkung
(z. B. keine Schichtarbeit mehr, Nachtfahr- u. verladeverbot, Beschäftigte
dürfen nicht mehr mit PKW bis zum Unternehmen fahren, erhebliche Aufwendungen
für Lärmschutz die wirtschaftlich nicht verkraftet werden können)
v
dadurch
Benachteiligung gegenüber den Mitbewerbern, die nicht durch Gemengelage
belastet sind
v
wirtschaftliche
Verschlechterung, Senkung der Kreditwürdigkeit und der Abnahme der Sicherheiten
gegenüber Banken
v
bei zunehmender
Verschärfung der Gemengelage (z. B. heranrückender Wohnungsbau) und den immer
strengeren Anforderungen seitens des Umweltschutzes droht sogar die Vernichtung
des Unternehmens (Verlust der Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Wegfall
positiver Wirkungen für andere regionale Unternehmen)
Für Betroffene, die zu einer Wohnnutzung in einer Gemengelage
gehören, sind folgende Auswirkungen zu nennen:
v
Belästigung
durch Immissionen (z. B. bei den Anwohner ankommender Lärm, Geruch, Abgase oder
Staub)
v
Duldungspflicht
eines gewissen Grades von Belästigungen