2. Was für Auswirkungen hat eine Gemengelage

 

Die schon erwähnten Konflikte sind Auswirkungen der Gemengelage. Die unverträglichen Nutzungen haben aufgrund der zugehörigen unverträglichen (auseinanderliegenden) Richt- und Grenzwerte für Immissionen (z. B. ankommender Lärm, Geruch, Abgase oder Staub) ein Konfliktpotential.

 

Mögliche Folgen für ein Unternehmen als gewerblich/industrielle Nutzung in einer Gemengelage:

 

v    Weiterentwicklung des Unternehmens nicht mehr möglich (z. B. vorhandenes Betriebsgelände kann nicht mehr für Erweiterungen genutzt werden) , da Standort keine Perspektive mehr hat

v    Anpassung an Kundenwünsche und Marktanforderungen sind dadurch eingeschränkt (Wer die Kundenwünsche nicht erfüllt oder nicht preislich attraktiv fertigen kann bekommt keine Aufträge!)

v    unverhältnismäßige Beauflagung oder Betriebsbeschränkung
(z. B. keine Schichtarbeit mehr, Nachtfahr- u. verladeverbot, Beschäftigte dürfen nicht mehr mit PKW bis zum Unternehmen fahren, erhebliche Aufwendungen für Lärmschutz die wirtschaftlich nicht verkraftet werden können)

v    dadurch Benachteiligung gegenüber den Mitbewerbern, die nicht durch Gemengelage belastet sind

v    wirtschaftliche Verschlechterung, Senkung der Kreditwürdigkeit und der Abnahme der Sicherheiten gegenüber Banken

v    bei zunehmender Verschärfung der Gemengelage (z. B. heranrückender Wohnungsbau) und den immer strengeren Anforderungen seitens des Umweltschutzes droht sogar die Vernichtung des Unternehmens (Verlust der Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Wegfall positiver Wirkungen für andere regionale Unternehmen)

 

 

Für Betroffene, die zu einer Wohnnutzung in einer Gemengelage gehören, sind folgende Auswirkungen zu nennen:

 

v    Belästigung durch Immissionen (z. B. bei den Anwohner ankommender Lärm, Geruch, Abgase oder Staub)

v    Duldungspflicht eines gewissen Grades von Belästigungen