Schallgutachten vom 14.12.1999

 

 

Grundlage für die Erstellung dieses Gutachten ist der Istzustand der Nutzung, bei nicht eingeschränkten Betrieb, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu ermöglichen bzw. dem Bestandsschutz gerecht zu werden.

 

Dazu ist vom Unternehmen eine „Beschreibung des Betriebs- und Emissionsverhaltens ...“ erstellt worden, wo alle einzelnen Aktivitäten und Vorgänge enthalten sind, die in dem Gutachten Berücksichtigung finden sollten.

 

v    Erste Seite von Beschreibung des Betriebs- und Emissionsverhaltens

 

 

Mit der Aufnahme aller relevanten Schallquellen vor Ort und der zeitlichen Berücksichtigung entsprechend dem festgelegten Betriebsregime, wurden die resultierenden Werte an verschiedenen Standorten (Immissionsorte I1 - I6) berechnet. 

 

v    Bild mit Lage der Immissionsorte I1 – I6

 

 

Für die Auswertung der ermittelten Schallpegel ist auch die Lage der Immissionsorte in den verschieden Gebieten zu betrachten. Da kein gültiger Flächennutzungsplan (noch in Aufstellung) existiert und auch für den größten Teil des Umfelds keine Bebauungspläne vorliegen, muss man sich an die tatsächlichen Nutzungen halten.  

 

v    Bild mit Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand 2. Auslegung)

 

Auf dem Betriebsgelände des Furnier- und Sperrholzwerkes wird eine industrielle Nutzung getätigt, wie schon im Betriebs- und Emissionsverhalten (siehe oben) dokumentiert ist. Das Umfeld ist gekennzeichnet durch Wohnnutzung durchmischt mit nichtstörenden Gewerbe. Im weiteren Umgriff ist ein neues Gewerbegebiet mit gewerblicher und eingeschränkt gewerblicher Nutzung geplant und errichtet worden. Außerdem ist in westlicher Richtung vom Industriebetrieb ein neues Wohngebiet geplant und schon teilweise belegt worden.

 

In den Entwürfen des Flächennutzungsplans ist ersichtlich das Mischgebiet zum Teil unmittelbar an das Betriebsgelände des Furnierwerks angrenzt. Es wurde sogar eine Fläche, die vorher als gewerbliche Nutzung (ehemalige Papierwarenfabrik) eingestuft war, zu Mischgebiet umgeändert! Da diese Fläche auch direkt an das Betriebsgelände angrenzt, schafft man wieder neue Probleme!

Zusammenfassend ist in den letzten Jahren ein heranrückender Wohnungsbau aus drei Himmelsrichtung vollzogen worden, wobei weitere Bestrebungen für Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe zum Industriebetrieb forciert werden.

 

 

Die Schallpegel (Beurteilungspegel) an den verschiedenen Immissionsorten sind in nachstehender Tabelle enthalten.

 

Immissionsorte

Abstand

zur Haupt-schallquelle

m

Tags

dB(A)

Nachts

dB(A)

I1

24

56,0

65,0

I2

55 (25)

49,6

56,3

I3

25

44,9

50,9

I4

37

49,0

50,6

I5

158

47,0

44,4

I6

66

46,0

46,8

 

 

Eine erste Bewertung der Schallpegel an den verschiedenen Immissionsorten ergibt, das Probleme nur im Nachtzeitraum zu erwarten sind. Am Tag sind die Anforderungen eines Mischgebiets mit 60 dB(A) Richtwert eingehalten!

Nachts (22:00 – 6:00 Uhr) sind die Anforderungen sehr viel schärfer und daher kommen bei gleicher Arbeitsweise (wie am Tag) viel höhere Zahlenwerte heraus. Auch nur kurzzeitig wirkende Schallquellen machen höhere Schallpegel, da nachts nur über je 1 Stunde gemittelt wird! Der geringe Abstand (teilweise nur ca. 25 m) von der Wohnnutzung zu den Schallquellen des Industriebetriebes macht die Problematik offensichtlich!

 

Hier wirken sich unverzichtbare Transporte, Verladetätigkeiten und LKW-Durchfahrten im Nachtzeitraum besonders aus, auch wenn diese nur an einer geringen Zahl von Tagen im Jahr und dann auch nur Zeiten von 5 min bis ca. 2 h andauern. Für die übrige Zeit liegen niedrigere Schallpegel vor.

 

Bei der Streckenposition Mitte zwischen 1 u. 2 (siehe Bild mit Verlauf des Verkehrs ...) und in der Mitte von Position 8 u. 9 sind die Verladebereiche, wo auch nachts Verladungen (Just in time Service) stattfinden.

 

v    Bild mit Verlauf des Verkehrs, Verladebereiche und Parkflächen

 

 

 

Ein anschauliches Bild, wie sich der Schall im Umfeld zum Unternehmen ausbreitet und welche Schallpegel dort vorliegen, ist mit Iso-dB-Karten gegeben.

Bereiche wo sich der Schallpegel innerhalb eines Wertebereich von z. B. 45-50 dB(A) bewegt, ist dabei z. B. der Farbe Gelb zugeordnet (siehe Legende). An der Grenze zwischen gelber und brauner Farbe liegt ca. 50 dB(A) an und an dem Übergang von gelb zu dunkelgrün ca. 45 dB(A).

An den Stellen der Immissionsorte auf der Iso-dB-Karte sind nicht die gleichen Werte vorhanden wie in der Tabelle mit den Schallpegeln, weil die Zuschläge auf den berechneten Pegeln nicht in der Karte mit eingearbeitet werden können!

 

v    Iso-dB-Karte für den Istzustand NACHTS

 

 

Zur weiteren Analyse sind auch hier für einige Immissionsorte die Berechung und Anteile der einzelnen Schallquellen am Gesamtpegel (Beurteilungspegel) angegeben.

 

v    Seite Ermittlung des Beurteilungspegels für Immissionsort 1

v    Seite Ermittlung des Beurteilungspegels für Immissionsort 4

v    Seite Ermittlung des Beurteilungspegels für Immissionsort 5

v    Seite Ermittlung des Beurteilungspegels für Immissionsort 6