Schallgutachten
vom 14.12.1999
Grundlage für die Erstellung dieses Gutachten ist der Istzustand der Nutzung, bei nicht eingeschränkten Betrieb, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu ermöglichen bzw. dem Bestandsschutz gerecht zu werden.
Dazu
ist vom Unternehmen eine „Beschreibung des Betriebs- und Emissionsverhaltens
...“ erstellt worden, wo alle einzelnen Aktivitäten und Vorgänge enthalten
sind, die in dem Gutachten Berücksichtigung finden sollten.
Mit
der Aufnahme aller relevanten Schallquellen vor Ort und der zeitlichen
Berücksichtigung entsprechend dem festgelegten Betriebsregime, wurden die
resultierenden Werte an verschiedenen Standorten (Immissionsorte I1 - I6)
berechnet.
Für
die Auswertung der ermittelten Schallpegel ist auch die Lage der Immissionsorte
in den verschieden Gebieten zu betrachten. Da kein gültiger Flächennutzungsplan
(noch in Aufstellung) existiert und auch für den größten Teil des Umfelds keine
Bebauungspläne vorliegen, muss man sich an die tatsächlichen Nutzungen halten.
v Bild mit Entwurf des
Flächennutzungsplans (Stand 2. Auslegung)
Auf
dem Betriebsgelände des Furnier- und Sperrholzwerkes wird eine industrielle
Nutzung getätigt, wie schon im Betriebs- und Emissionsverhalten (siehe oben)
dokumentiert ist. Das Umfeld ist gekennzeichnet durch Wohnnutzung durchmischt
mit nichtstörenden Gewerbe. Im weiteren Umgriff ist ein neues Gewerbegebiet mit
gewerblicher und eingeschränkt gewerblicher Nutzung geplant und errichtet
worden. Außerdem ist in westlicher Richtung vom Industriebetrieb ein neues
Wohngebiet geplant und schon teilweise belegt worden.
In
den Entwürfen des Flächennutzungsplans ist ersichtlich das Mischgebiet zum Teil
unmittelbar an das Betriebsgelände des Furnierwerks angrenzt. Es wurde sogar
eine Fläche, die vorher als gewerbliche Nutzung (ehemalige Papierwarenfabrik)
eingestuft war, zu Mischgebiet umgeändert! Da diese Fläche auch direkt an das
Betriebsgelände angrenzt, schafft man wieder neue Probleme!
Zusammenfassend
ist in den letzten Jahren ein heranrückender Wohnungsbau aus drei
Himmelsrichtung vollzogen worden, wobei weitere Bestrebungen für Wohnungsbau in
unmittelbarer Nähe zum Industriebetrieb forciert werden.
Die Schallpegel (Beurteilungspegel) an den verschiedenen Immissionsorten sind in nachstehender Tabelle enthalten.
Immissionsorte |
Abstand zur
Haupt-schallquelle m |
Tags dB(A) |
Nachts dB(A) |
I1 |
24 |
56,0 |
65,0 |
I2 |
55 (25) |
49,6 |
56,3 |
I3 |
25 |
44,9 |
50,9 |
I4 |
37 |
49,0 |
50,6 |
I5 |
158 |
47,0 |
44,4 |
I6 |
66 |
46,0 |
46,8 |
Eine
erste Bewertung der Schallpegel an den verschiedenen Immissionsorten ergibt,
das Probleme nur im Nachtzeitraum zu erwarten sind. Am Tag sind die
Anforderungen eines Mischgebiets mit 60 dB(A) Richtwert eingehalten!
Nachts
(22:00 – 6:00 Uhr) sind die Anforderungen sehr viel schärfer und daher kommen
bei gleicher Arbeitsweise (wie am Tag) viel höhere Zahlenwerte heraus. Auch nur
kurzzeitig wirkende Schallquellen machen höhere Schallpegel, da nachts nur über
je 1 Stunde gemittelt wird! Der geringe Abstand (teilweise nur ca. 25 m) von
der Wohnnutzung zu den Schallquellen des Industriebetriebes macht die
Problematik offensichtlich!
Hier
wirken sich unverzichtbare Transporte, Verladetätigkeiten und LKW-Durchfahrten
im Nachtzeitraum besonders aus, auch wenn diese nur an einer geringen Zahl von
Tagen im Jahr und dann auch nur Zeiten von 5 min bis ca. 2 h andauern. Für die
übrige Zeit liegen niedrigere Schallpegel vor.
Bei
der Streckenposition Mitte zwischen 1 u. 2 (siehe Bild mit Verlauf des Verkehrs
...) und in der Mitte von Position 8 u. 9 sind die Verladebereiche, wo auch
nachts Verladungen (Just in time Service) stattfinden.
v Bild mit Verlauf des Verkehrs,
Verladebereiche und Parkflächen
Ein
anschauliches Bild, wie sich der Schall im Umfeld zum Unternehmen ausbreitet
und welche Schallpegel dort vorliegen, ist mit Iso-dB-Karten gegeben.
Bereiche wo sich der Schallpegel innerhalb eines Wertebereich von z. B. 45-50 dB(A) bewegt, ist dabei z. B. der Farbe Gelb zugeordnet (siehe Legende). An der Grenze zwischen gelber und brauner Farbe liegt ca. 50 dB(A) an und an dem Übergang von gelb zu dunkelgrün ca. 45 dB(A).
An
den Stellen der Immissionsorte auf der Iso-dB-Karte sind nicht die gleichen
Werte vorhanden wie in der Tabelle mit den Schallpegeln, weil die Zuschläge auf
den berechneten Pegeln nicht in der Karte mit eingearbeitet werden können!
v Iso-dB-Karte für den Istzustand NACHTS
Zur
weiteren Analyse sind auch hier für einige Immissionsorte die Berechung und Anteile
der einzelnen Schallquellen am Gesamtpegel (Beurteilungspegel) angegeben.
v Seite Ermittlung des
Beurteilungspegels für Immissionsort 1
v Seite Ermittlung des
Beurteilungspegels für Immissionsort 4
v Seite Ermittlung des
Beurteilungspegels für Immissionsort 5
v Seite Ermittlung des
Beurteilungspegels für Immissionsort 6