Plakat vom 14. Oktober 2001
Die Nachteile, durch die Strukturänderung der Gemeinde, für
die Beschäftigten des Furnierwerks und das Unternehmen sind offensichtlich! Von
ehemals über 50 Beschäftigten sind alle noch
verbliebenen 37 Arbeits- und Ausbildungsplätze akut gefährdet!
Das Furnierwerk hat unter den von der Gemeinde geänderten
Standortbedingungen keine Perspektive und Möglichkeiten sich an die Wünsche
seiner Kunden und Markterfordernisse anzupassen.
Eine Klärung und Ordnen der Standortbedingungen, mittels
Beplanung oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, ist von der Gemeinde nicht
gewollt, da sonst (gemäß Gesetzen und Richtlinien) auch Rücksicht auf einen
bestehenden Industriebetrieb genommen werden muss.
Da auch ein Ausgleich für die Fortsetzung des Unternehmens an
einen anderen Standort versagt wird, muss das Furnierwerk mit den
Arbeitsplätzen ersatzlos weichen!
So werden Steuergelder in Form von 2,1 Mio. DM Fördermitteln
vernichtet, was eine neue Form der Steuergeldverschwendung darstellt! Und dies
passiert nicht in weiter Ferne, sondern hier in Mengersgereuth-Hämmern vor den
Augen der Bürger, welche die zunehmende Steuerlast und Kommunalabgaben
kritisieren!
Die Ursachen setzen dafür die hier wirkenden Kommunalpolitiker
im Gemeinderat.
Konkrete Erläuterung und
Information zu den
„?“ im Umfeld des Furnierwerks
(Bild)
(k) stellt das Betriebsgelände des Furnier und Sperrholzwerkes dar.
Es handelt sich dabei um einen bis 3-schichtig arbeitenden, bestandsgeschützten
Industriebetrieb. Als Besonderheiten dieses Industriebetriebes ist zu
berücksichtigen, das Arbeiten im Freien stattfinden (Holzplatz, Dämpfgruben)
und Anlagen im Freien arbeiten (Kranbahn, Rundholzzuschnitt). Desweiteren
finden auch im Nachtzeitraum PKW
(Schichtwechsel) und Staplerverkehr sowie zur Garantierung des „Just in time“
Lieferservice auch LKW-Verkehr + Verladearbeiten statt.
Der Ursprung dieses Unternehmens liegt 1914 und war bis heute
geprägt durch Veränderung und Anpassung an neue Kundenanforderungen und
Marktsituationen.
Die erste Veränderung (1.) durch die Gemeinde war die Aufstellung einen Bebauungsplans
mit einem neuen Wohngebiet „An der Schwarzwälder Straße“. (a) zeigt den Verlauf dieses
Bebauungsplans. Aufgrund des viel zu geringen Abstandes vom Industriebetrieb
(Furnierwerk) war dieser Entwurf nicht genehmigungsfähig, was vorher schon
absehbar war! Auch der Versuch, das als Mischgebiet zu planen, war aus den
gleichen Gründen unrealistisch. Auch dann hätte die Gemeinde Lärmschutz
errichten müssen, was aus Kostengründen durch die Gemeinde abgelehnt wurde.
Daher konnte diese Planung der Gemeinde niemals rechtkräftig
werden, so das dieses Gebiet wie vorher noch völlig unbeplant ist!
Trotzdem das diese Planungen nicht genehmigungsfähig waren,
wurden die Wohnhäuser (b)
und (c) neu errichtet. An diesen Plätzen
sind aber Standard-Wohnbedingungen nicht immer vorhanden und auch nicht durch
Lärmschutz seitens der Gemeinde abgesichert.
Als (2.)
war in Zusammenhang mit der Planung des neuen Gewerbegebietes (n) der mit (d) gekennzeichnete Bereich als
Mischgebiet geplant worden. Da hier auch die Standard- Mischgebietsbedingungen
nicht vorliegen und auch seitens der Gemeinde dies nicht abgesichert werden
kann (vermutlich wieder aus Kostengründen), wurde diese neue Planung wieder
fallen gelassen und aus der Planung des Gewerbegebiets herausgenommen.
Trotzdem wurde seitens der Gemeinde das Einvernehmen für die
Errichtung eines neuen 6 Familien-Wohnhauses an der Stelle (e) gegeben. Der Bauherr stellte im
Verlaufe einer rechtlichen Überprüfung der Baugenehmigung die Bauarbeiten ein.
Die Wohnbedingungen für ein neues Wohnhaus an dieser Stelle sind nicht gegeben!
Das lange als Bauruine stehende Objekt wird jetzt als rein gewerblich genutzte
Druckerei fertiggestellt.
Das Gebäude (f) wurde als Obst-/Gemüsehandlung und zum Wohnen neu errichtet.
Nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung wird jetzt nur noch gewohnt! Auch dort
sind die Standard-Mischgebietsbedingungen nicht immer vorhanden und auch durch
die Gemeinde nicht abgesichert.
Der Bereich (2.) ist nach wie vor völlig unbeplantes Gebiet, d. h. es gibt
keinerlei rechtsgültige Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Mischgebiets!
(3.) zeigt das neu geplante Allgemeine Wohngebiet „Am Mühlberg“ (g) was schon teilweise bebaut ist. Auch
hier haben nachträgliche Gutachten gezeigt, das die Standard-Wohnbedingungen an
z. B. Wohngebäuden (h)
und näher zum Furnierwerk liegende Bauplätze, nicht abgesichert worden sind.
Man hat früher vorrangig nur den Schienenverkehr berücksichtigt und ist
außerdem von der Einstellung der industriellen Nutzung beim Furnierwerk
ausgegangen. Obwohl der 300 m Schutzabstand zum Furnierwerk unterschritten
ist, wurde der mit dieser Planung vorgesehene 10 m Lärmschutzwall nicht realisiert!
Wieder aus Kostengründen hat man damit auf die Absicherung der Wohnbedingungen
verzichtet, was neue Konflikte und unzufriedene Anwohner schafft und einen
Industriebetrieb unter Druck setzt!
Der aktuellste Fall (4.) einer Veränderung der Gemeinde im Umfeld des Furnierwerkes
stellt die Neuplanung eines Mischgebietes (m) dar. Im aktuellen Entwurf des
Flächennutzungsplanes ist (m)
als Mischnutzung ausgewiesen. In den ersten Entwürfen war an diesen Standort
befindliche, stillgelegte
Papierwarenfabrik noch als gewerbliche Nutzung ausgewiesen. Das neue
Mischgebiet ist direkt an der Betriebsgrenze zum Industriebetrieb geplant! Es
ist offensichtlich, dass bei so kurzen oder nicht vorhandenen Schutzabstand
keine Mischgebietsbedingungen vorliegen können. Was im Falle (a) nicht genehmigungsfähig war, soll
jetzt noch viel näher liegend und direkt an das Furnierwerk angrenzend,
zulässig sein???
Dennoch will die Gemeinde bei dieser Planung festhalten und
bewusst keine Absicherung der Mischgebietsbedingungen vornehmen (vermutlich
wieder aus Kostengründen). Damit werden durch die Gemeinde absichtlich wieder
neue Konflikte und unzufriedene Anwohner geschaffen!
Die Gemeinde ist fälschlicherweise der Auffassung, dass Sie
beliebig planen kann und die Nachteile Ihrer Planungen dem Furnierwerk
auferlegen kann. Die Gemeinde muss für Ihre Entscheidungen, Veränderungswünsche
und Visionen auch die Konsequenzen tragen und Verantwortung dafür übernehmen!
Letztenendes zielen all diese Veränderungen im Umfeld der
Furnierwerks mit der Unterlassung einer klärenden, ordnenden Planung durch die
Gemeinde auf die ersatzlose Beseitigung der industriellen Nutzung hinaus.
Mit diesen zum Nachteil des Furnierwerks veränderten
Standortbedingungen, besteht für die Beschäftigten und das Unternehmen keine
Perspektive, da eine Anpassung an Kundenwünsche und Markterfordernisse nicht
mehr wirtschaftlich realisierbar wird!
Uwe Sperschneider Mengersgereuth-Hämmern,
den 14.10.20001
Dipl. Ing. für Holz- und Faserwerkstofftechnik