Plakat vom 14. Oktober 2001

 

Die Nachteile, durch die Strukturänderung der Gemeinde, für die Beschäftigten des Furnierwerks und das Unternehmen sind offensichtlich! Von ehemals über 50 Beschäftigten sind alle noch
verbliebenen 37 Arbeits- und Ausbildungsplätze akut gefährdet!

Das Furnierwerk hat unter den von der Gemeinde geänderten Standortbedingungen keine Perspektive und Möglichkeiten sich an die Wünsche seiner Kunden und Markterfordernisse anzupassen.

 

 

Eine Klärung und Ordnen der Standortbedingungen, mittels Beplanung oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, ist von der Gemeinde nicht gewollt, da sonst (gemäß Gesetzen und Richtlinien) auch Rücksicht auf einen bestehenden Industriebetrieb genommen werden muss.

Da auch ein Ausgleich für die Fortsetzung des Unternehmens an einen anderen Standort versagt wird, muss das Furnierwerk mit den Arbeitsplätzen ersatzlos weichen!

So werden Steuergelder in Form von 2,1 Mio. DM Fördermitteln vernichtet, was eine neue Form der Steuergeldverschwendung darstellt! Und dies passiert nicht in weiter Ferne, sondern hier in Mengersgereuth-Hämmern vor den Augen der Bürger, welche die zunehmende Steuerlast und Kommunalabgaben kritisieren!

 

Die Ursachen setzen dafür die hier wirkenden Kommunalpolitiker im Gemeinderat.


 

Konkrete Erläuterung und Information zu den

„?“ im Umfeld des Furnierwerks (Bild)

 

 

(k) stellt das Betriebsgelände des Furnier und Sperrholzwerkes dar. Es handelt sich dabei um einen bis 3-schichtig arbeitenden, bestandsgeschützten Industriebetrieb. Als Besonderheiten dieses Industriebetriebes ist zu berücksichtigen, das Arbeiten im Freien stattfinden (Holzplatz, Dämpfgruben) und Anlagen im Freien arbeiten (Kranbahn, Rundholzzuschnitt). Desweiteren finden  auch im Nachtzeitraum PKW (Schichtwechsel) und Staplerverkehr sowie zur Garantierung des „Just in time“ Lieferservice auch LKW-Verkehr + Verladearbeiten statt.

Der Ursprung dieses Unternehmens liegt 1914 und war bis heute geprägt durch Veränderung und Anpassung an neue Kundenanforderungen und Marktsituationen.

 

Die erste Veränderung (1.) durch die Gemeinde war die Aufstellung einen Bebauungsplans mit einem neuen Wohngebiet „An der Schwarzwälder Straße“. (a) zeigt den Verlauf dieses Bebauungsplans. Aufgrund des viel zu geringen Abstandes vom Industriebetrieb (Furnierwerk) war dieser Entwurf nicht genehmigungsfähig, was vorher schon absehbar war! Auch der Versuch, das als Mischgebiet zu planen, war aus den gleichen Gründen unrealistisch. Auch dann hätte die Gemeinde Lärmschutz errichten müssen, was aus Kostengründen durch die Gemeinde abgelehnt wurde.

Daher konnte diese Planung der Gemeinde niemals rechtkräftig werden, so das dieses Gebiet wie vorher noch völlig unbeplant ist!

Trotzdem das diese Planungen nicht genehmigungsfähig waren, wurden die Wohnhäuser (b) und (c) neu errichtet. An diesen Plätzen sind aber Standard-Wohnbedingungen nicht immer vorhanden und auch nicht durch Lärmschutz seitens der Gemeinde abgesichert.

 

Als (2.) war in Zusammenhang mit der Planung des neuen Gewerbegebietes (n) der mit (d) gekennzeichnete Bereich als Mischgebiet geplant worden. Da hier auch die Standard- Mischgebietsbedingungen nicht vorliegen und auch seitens der Gemeinde dies nicht abgesichert werden kann (vermutlich wieder aus Kostengründen), wurde diese neue Planung wieder fallen gelassen und aus der Planung des Gewerbegebiets herausgenommen.

Trotzdem wurde seitens der Gemeinde das Einvernehmen für die Errichtung eines neuen 6 Familien-Wohnhauses an der Stelle (e) gegeben. Der Bauherr stellte im Verlaufe einer rechtlichen Überprüfung der Baugenehmigung die Bauarbeiten ein. Die Wohnbedingungen für ein neues Wohnhaus an dieser Stelle sind nicht gegeben! Das lange als Bauruine stehende Objekt wird jetzt als rein gewerblich genutzte Druckerei fertiggestellt.

Das Gebäude (f) wurde als Obst-/Gemüsehandlung und zum Wohnen neu errichtet. Nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung wird jetzt nur noch gewohnt! Auch dort sind die Standard-Mischgebietsbedingungen nicht immer vorhanden und auch durch die Gemeinde nicht abgesichert.

Der Bereich (2.) ist nach wie vor völlig unbeplantes Gebiet, d. h. es gibt keinerlei rechtsgültige Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Mischgebiets!

 

(3.) zeigt das neu geplante Allgemeine Wohngebiet „Am Mühlberg“ (g) was schon teilweise bebaut ist. Auch hier haben nachträgliche Gutachten gezeigt, das die Standard-Wohnbedingungen an z. B. Wohngebäuden (h) und näher zum Furnierwerk liegende Bauplätze, nicht abgesichert worden sind. Man hat früher vorrangig nur den Schienenverkehr berücksichtigt und ist außerdem von der Einstellung der industriellen Nutzung beim Furnierwerk ausgegangen. Obwohl der 300 m Schutzabstand zum Furnierwerk unterschritten ist, wurde der mit dieser Planung vorgesehene 10 m Lärmschutzwall nicht realisiert! Wieder aus Kostengründen hat man damit auf die Absicherung der Wohnbedingungen verzichtet, was neue Konflikte und unzufriedene Anwohner schafft und einen Industriebetrieb unter Druck setzt!

 

Der aktuellste Fall (4.) einer Veränderung der Gemeinde im Umfeld des Furnierwerkes stellt die Neuplanung eines Mischgebietes (m) dar. Im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes ist (m) als Mischnutzung ausgewiesen. In den ersten Entwürfen war an diesen Standort befindliche, stillgelegte  Papierwarenfabrik noch als gewerbliche Nutzung ausgewiesen. Das neue Mischgebiet ist direkt an der Betriebsgrenze zum Industriebetrieb geplant! Es ist offensichtlich, dass bei so kurzen oder nicht vorhandenen Schutzabstand keine Mischgebietsbedingungen vorliegen können. Was im Falle (a) nicht genehmigungsfähig war, soll jetzt noch viel näher liegend und direkt an das Furnierwerk angrenzend, zulässig sein???

Dennoch will die Gemeinde bei dieser Planung festhalten und bewusst keine Absicherung der Mischgebietsbedingungen vornehmen (vermutlich wieder aus Kostengründen). Damit werden durch die Gemeinde absichtlich wieder neue Konflikte und unzufriedene Anwohner geschaffen!

 

Die Gemeinde ist fälschlicherweise der Auffassung, dass Sie beliebig planen kann und die Nachteile Ihrer Planungen dem Furnierwerk auferlegen kann. Die Gemeinde muss für Ihre Entscheidungen, Veränderungswünsche und Visionen auch die Konsequenzen tragen und Verantwortung dafür übernehmen!

 

Letztenendes zielen all diese Veränderungen im Umfeld der Furnierwerks mit der Unterlassung einer klärenden, ordnenden Planung durch die Gemeinde auf die ersatzlose Beseitigung der industriellen Nutzung hinaus.

Mit diesen zum Nachteil des Furnierwerks veränderten Standortbedingungen, besteht für die Beschäftigten und das Unternehmen keine Perspektive, da eine Anpassung an Kundenwünsche und Markterfordernisse nicht mehr wirtschaftlich realisierbar wird!

 

 

Uwe Sperschneider                                                  Mengersgereuth-Hämmern, den 14.10.20001 

Dipl. Ing. für Holz- und Faserwerkstofftechnik