3. Konflikte in dieser Gemengelage

 

Gemeinde Mengersgereuth - Hämmern treibt Furnierwerk und sich selbst in den Konkurs

 

Seit 6 Jahren liegt die Firmenleitung des Furnierwerkes Sperschneider in Meng. -Häm. mit der Gemeinde und den Behörden im Streit, wegen unklarer Rechts- und Planungslage am Standort des Betriebes.

 

Mit Tricks und Ausreden weigert sich der Gemeinderat seiner Planungshoheit gerecht zu werden und Entscheidungen für oder gegen ein Verbleiben dieses dreischichtig arbeitenden Industriebetriebes zu treffen.

Dadurch wird die Entwicklung der Firma behindert und ihr Schaden zugefügt.

 

Mit dem neuen Flächennutzungsplan gibt es jetzt zwar Klarheit (Betriebsgelände gewerbliche und Umfeld gemischte Nutzung geplant!), aber damit wird deutlich gemacht, dass zukünftig eine Weiterführung der industriellen Nutzung am Standort des Betriebes nicht mehr erlaubt sein wird.

Die Existenzberechtigung des Unternehmens wird damit faktisch aufgekündigt.

 

Nachdem die Hausbank der Firma (Deutsche Bank) über diese Entscheidung der Gemeinde informiert wurde, was zu den Pflichten eines Unternehmers gehört, teilt diese die Ansicht der Unternehmensleitung und beide müssen einschätzen, dass eine positive Entwicklung des Unternehmens unter den neuen Bedingungen nicht mehr möglich sein wird.

 

Die Bank hat zwar Verständnis für die betriebliche Lage, muss aber in Anbetracht steigender Verluste (Ursache: Entwicklungsblockade und ungeklärte bzw. industriefeindliche Standortbedingungen) den Umlaufmittelkredit kürzen und weitere Kreditreduzierungen mit konkreten Terminen festlegen.

Sie fordert ein Konzept, welches den Nachweis einer positiven Entwicklung bringt.

 

Mit Nachdruck und über Jahre hinweg wurde von der Firmenleitung vor einer solchen Entwicklung gewarnt und eine klare Entscheidung für oder gegen den Fortbestand des Betriebes gefordert.

 

Auch die Beschäftigten der Firma haben bereits 1995 mit einer `Demo zum Gemeindeamt´ und mit einer Unterschriftenaktion gegen die Gefährdung ihrer 50 Arbeitsplätze protestiert.

 

Es hat nichts geholfen. Der Bürgermeister und der Gemeinderat sieht das, wie in Meng. -Häm üblich, alles ganz anders. Er steht auf der Seite der Anwohner und ist der Meinung, dass ein Industriebetrieb sich emissionsmäßig zur einer eingeschränkten Gewerbeeinrichtung umwandeln kann und muss.

 

Der Gemeinderat hat durchaus das Recht eine Industriegemeinde in einen Erholungsort umzuwandeln und das Recht, festzulegen, dass störende Gewerbeeinrichtungen und Industriebetriebe sich entweder umstellen und den neuen Bedingungen anpassen oder `auswandern´ müssen.

Letzteres wird natürlich nicht so deutlich gesagt, denn dann müsste die Gemeinde sich an den Umstellungs- und Verlagerungskosten der Betriebe u.a. störender Gewebeeinrichtungen beteiligen.

 

Um eine Kostenbeteiligung zu vermeiden wird laufend beteuert, dass man nichts gegen das Furnierwerk hat, es dürfe durchaus bleiben, weil es ja Arbeitsplätze für die Bürger des Ortes und die Region bietet, aber der Betrieb soll sich gefälligst einschränken und mehr Rücksicht auf die Anwohner nehmen.

 

Das ist eine durchaus lobenswerte Einstellung - sie beinhaltet jedoch ein Problem, nämlich die Kosten für eine Einschränkung, Umstellung oder Verlagerung der Produktion.

 

Als Beweis für Anwohnerbelästigungen und zur Unterstützung der Forderung der Kommunalpolitiker wird auf Beschwerden von Anliegern verwiesen, die mit geheim gehaltenen Eingaben Druck machen und behördliche Schritte gegen das Unternehmen fordern.

Nach Ansicht von Vertretern einer sog. Bürgerinitiative wird seitens des Betriebes absichtlich und rücksichtslos Lärm gemacht und andere Belästigungen verursacht.

Sie sind der Meinung, dass mit gutem Willen und wenig Aufwand das alles zu lösen wäre.

 

Fakt ist: Nach der Wende und Reprivatisierung des Unternehmens wurden für den Umweltschutz und die Verbesserung der Wohnbedingungen von Anwohnern seitens der Firma Sperschneider ca. 4,2 Mio. DM ausgegeben, was fast 50 % der gesamten Investitionssumme im Zeitraum 1990 bis 1999 darstellt - also nicht wenig ist!

Die Belastungen für alle Anwohner konnten dadurch wesentlich reduziert werden, so dass der Betrieb heute z.B. leiser ist, als der Straßenverkehr auf der Schwarzwälder Straße.

 

Das reicht aber den Anwohnern und Kommunalpolitikern nicht - sie wollen, dass mindestens die Bedingungen eines Mischgebietes garantiert werden. Alles Appellieren an Logik und Vernunft hilft nichts.

 

Deshalb bleibt nur noch eine logische Konsequenz: Der Betrieb muss verlagert werden, da dieser als ein dreischichtig arbeitender Industriebetrieb die Wunschvorstellungen von Mischgebiets- bzw. Wohngebietsbedingungen nie erfüllen kann, weil dieses finanziell einen enormen Aufwand erfordert und die Weiterführung der Produktion an diesem Standort unwirtschaftlich macht.

 

Kompromissbereitschaft auf der Anwohnerseite ist nur solange vorhanden, bis es konkret wird und dieser oder jener gesagt bekommt, dass er eine Duldungspflicht gegenüber einem bestandsgeschützen Betrieb hat und höhere Belastungen, wie das in einer sog. Gemengelage üblich ist, hinnehmen muss.

 

Was ist eine Gemengelage?

 

Das sind Gebiete in denen normalerweise unverträgliche Nutzung (z.B. Industrie und Wohnnutzung) zu dicht nebeneinander bestehen. Solche Gebiete gibt es zu Hunderten in der Bundesrepublik.

 

Sie sind entstanden, in dem sich ehemalig nichtstörende Gewerbeeinrichtungen erweitert haben, größer wurden und zu einer industriellen Fertigung übergegangen wurde.

Sie entstanden aber auch dadurch, dass Wohnhäuser in der Nähe von Betrieben vorhanden waren bzw. dort gebaut wurden, obwohl man von der Existenz eines Betriebes, der sich unter normalen Bedingungen auch erweitern wird, Kenntnis hatte.

 

Am Standort des Furnierwerkes in Meng. -Häm. ist eine solche Entwicklung belegbar.

Zuerst waren an diesem Standort im Außenbereich der Ortsteile Forschengereuth und Schwarzwald nur Gewerbetreibende (Spielwarenhersteller, eine Papierwarenfabrik, holzverarbeitender Betrieb und ein Nebenerwerbslandwirt) vorhanden.

Wie im Leben so üblich, entwickelt sich ein Gewerbetreibender weiter, ein anderer gibt, aus welchen Gründen auch immer, sein Gewerbe auf und wohnt fortan nur noch in seinem ehemaligen `Geschäftshaus´.

Da wo Häuser stehen, siedeln sich weitere Menschen an - meistens diejenigen, die nebenan arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen. Alteigentümer sterben, es ziehen neue Bewohner in die vorhanden Objekte ein. Diese haben andere Interessen und Vorstellungen über die Nutzung der geerbten oder gekauften Objekte. Dann beginnen die Probleme.

 

Am Standort des Furnierwerkes ist das so gewesen, wobei zusätzlich noch eine Umnutzung durch staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen hier gewirkt hat. Durch die sog. `sozialistische Umgestaltung der Industrie und Landwirtschaft´ in den 60er und 70er Jahren, wurden kleine Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe in Genossenschaften `überführt´ und die Produktion in größeren Einheiten und Objekten konzentriert.

Im Jahr 1972 wurde dieser Prozess mit der Verstaatlichung der letzten noch vorhandenen Privatbetriebe (auch der Fa. Sperschneider)  und industriell fertigenden Genossenschaften (PGH Spielzeugland) abgeschlossen.

Das dient der `Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen´ und der Schaffung einer neuen sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung.

 

Leider hat das dann doch nicht so wie gedacht funktioniert.

 

Zu DDR-Zeiten hatten `gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Interessen´ Vorrang vor den Wünschen und Interessen Einzelner oder einer Minderheit.

 

Heute gelten die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik, welche den Interessen auch Einzelner einen höheren Stellenwert geben und diesen Rechtsmittel zugesteht, damit dieser seine Wünsche und Interessen auch durchsetzen kann.

 

Die Väter des Grundgesetzes waren natürlich auch Realisten und haben ausufernden Forderungen Einzelner auch einen Riegel vorgeschoben, in dem man z.B. im Art. 14 des GG folgendes festgelegt hat:

 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, dass Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

 

Aus betrieblicher Sicht wird eingeschätzt, dass die beabsichtigte Strukturänderung sowie die zu ihrer Durchsetzung verwendete mehrjährige Entwicklungsblockade des Furnierwerkes als ein enteignungsgleicher Eingriff zu bewerten ist, der gegen Art. 14 GG verstößt.

 

Ein Enteignungsgrund, der im Interesse des Gemeinwohles liegt, ist nicht erkennbar, da

 

- von einer Umstrukturierung des Standortes nur einzelne wenige Anwohner (Wertzuwachs ihrer Immobilien) profitieren, während die derzeitig 50 Beschäftigten (auch Bürger der Gemeinde!) dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren würden,

 

- die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Wohnbauland im unmittelbaren Umfeld des Betriebes nicht erkennbar ist, weil genügend freie Flächen im `unkritischen Umfeld´ vorhanden sind und

 

- die vom Betrieb ausgehenden Belästigungen eine Stillegung oder Einschränkung der Produktion nicht rechtfertigen.

 

In der Gemeinde Meng.- Häm. werden die Wünsche und Forderungen z.B. von 38 Anwohnern über die Interessen einer Unternehmerfamilie und von 50 Beschäftigten gestellt.

 

Einer Minderheit sollen Verbesserungen ihrer Wohnqualität gewährt werden, während die Existenz eines Betriebes und der dort vorhanden Arbeitsplätze in Frage gestellt wird. Nach den Vorstellungen der Anwohner und Behörden können ihre Forderungen bei gutem Willen und mit wenig Aufwand erfüllt werden.

 

Leider ist das nicht so, was über Jahre hinweg seitens der Unternehmensleitung und der Belegschaft des Betriebes versucht wurde, deutlich zu machen.

 

Jahrelange Bemühungen zum Abbau der DDR-Altlasten und Anstrengungen zur Erhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplätze waren faktisch umsonst. Steuergelder in Form von Fördermitteln und Förderkrediten sowie private Mittel der Unternehmerfamilie in Millionenhöhe werden damit zu sinnlosen Ausgaben.

 

Die Visionen der Kommunalpolitiker (Erholungsort ohne Industrie und störendes Gewerbe) kombiniert mit Forderungen nach Verbesserungen von Wohnbedingungen für wenige Anwohner, sind die Ursache dafür, dass der Betrieb nunmehr `aufgeben oder auswandern´ muss.

 

Bezahlen soll das die Unternehmerfamilie (die bösen und profitgierigen Kapitalisten) und die Beschäftigten. Letzteren Sachverhalt möchte man selbstverständlich nicht hören bzw. nicht wahr haben.

 

Anmerkung:

In den Diskussionen mit den Anwohnern ist hin und wieder folgendes Argument zu hören: Durch die Existenz und die Emissionen (Lärm- und Geruchsbelästigung) des Betriebes wird der Wert ihrer Grundstücke und Wohnhäuser geschmälert.

In dieser Aussage wird aber auch ein weiterer, evtl. sogar der wahre Grund ihrer intensiven Aktivitäten gegen den Betrieb deutlich. Sie wollen mit der Beseitigung des Betriebes eine Aufwertung ihres Besitzes erreichen, was nur auf Kosten anderer möglich ist.

 

Selbstverständlich ist für die Anwohner ein Kommunalpolitiker dann ein guter Partner, wenn er sich für ihre Interessen einsetzt.

Solche guten Partner finden diese im Bürgermeister und in der Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder sowie im Landrat und in Mitarbeitern des Landratsamtes u.a. Behörden.

 

Unterschiedlichste Motive auf der Seite der Kommunalpolitiker sind bei näherem Hinsehen zu erkennen.

 

Z. B versuchen die Mengersgereuther PDS-Mitglieder Fehlentwicklungen aus der DDR-Zeit damit zu korrigieren und dabei die Ursachen aus verfehlter SED-Politik und Mängeln des sozialistischen Systems im Hintergrund zu halten - also eigene Fehler oder Fehler `ihrer Genossen´ aus der DDR-Vergangenheit zu vertuschen.

Kommunalpolitiker aus anderen politischen Parteien und Gruppierungen sind deren Partner, weil diese vermutlich auf Grund ihrer sozialistischen Erziehungen und inneren Überzeugung gegen das Kapital und deren Vertreter eingestellt sind. Sie behaupten zwar, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln und die Gesetze der Marktwirtschaft zu kennen, aber leider beweisen sie mit ihren Forderungen und Argumenten, daß sie von den Problemen, die Industrieunternehmen haben, und von der Marktwirtschaft noch zu wenig verstehen.

 

Jede Hausfrau weiß z.B., dass sie eine Mark nur einmal ausgeben kann - Anwohner und Kommunalpolitiker glauben anscheinend, dass sie nur hartnäckig fordern und Druck ausüben müssen, dann verdoppelt sich das Geld eines Unternehmers oder dann wird dieser seine dicke Brieftasche öffnen und Geschenke verteilen.

 

Leider ist das bei der in Meng. -Häm. `unter Druck geratenen´ Unternehmerfamilie Sperschneider nicht so.

Ihr im Unternehmen verdientes Geld wurde, bis auf die Mittel, die zum Leben und für die Rente (Selbständige müssen sich privat versichern!) benötigt werden, im Unternehmen belassen.

 

Es wurde für die Rationalisierung, für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten sowie für den Abbau von Emissionen und damit zur Verbesserungen der Wohnbedingungen von Anwohner eingesetzt. Wie bereits erwähnt betrugen die Ausgaben für Maßnahmen zur Emissionsreduzierung ca. 4,2 Mio. DM, was zu wesentlichen Verbesserungen für die Anwohner geführt hat.

Das reicht diesen und den Kommunalpolitiker noch nicht! Diese bilden sich ein, `es kann noch mehr herausgeholt werden´ (Ausspruch von W. Ulbricht, welcher auf die VEB’s und deren wirtschaftliche Möglichkeiten bezogen war.). Zu welchem Ergebnis das geführt hat, ist zwischenzeitlich bekannt!

 

Als einziger noch verbleibender Ausweg, in dieser von Kompromisslosigkeit geprägten Lage, sieht die Unternehmensleitung die Verlagerung des Betriebes in ein neues Industriegebiet nach Eisfeld.

 

Anmerkung: Kompromisslosigkeit wird grundsätzlich der Unternehmensleitung unterstellt und dabei auch von einer sog. Trotzreaktion gesprochen. Ein Unternehmer hat, wie man das auch von ihm verlangt, sein Unternehmen und die Arbeitsplätze zu schützen.

Er hat auch Sorge dafür zu tragen, dass es vorwärts und nicht rückwärts geht, muss rechtzeitig auf marktwirtschaftliche Veränderungen reagieren - also flexibel sein und vorausschauend denken. Damit hat er eigentlich alle Hände voll zu tun!

Wenn ihm jedoch noch Knüppel in den ohnehin steinigen Weg des internationalen Wettbewerbes geworfen werden, dann hat ein solcher Unternehmer zusätzliche Schwierigkeiten. Man erwartet von diesem, dass er damit fertig wird, sich wieder aufrappelt und weitermacht und über jedes Stöckchen springt, was ihm hingehalten wird.

Ein Unternehmer muss jedoch auch Realist sein und erkennen können, wenn es so, wie man (Gemeinde, Kommunalpolitiker, Anwohner usw.) es sich vorstellt, nicht geht. Er muss darauf rechtzeitig hinweisen, was in unserem spezifischen Fall jahrelang geschehen ist.

Heute ist der Punkt erreicht, wo Wünsche und Möglichkeiten nicht mehr in Einklang zu bringen sind, wo Konsequenzen gezogen werden müssen. Die Entscheidung zur Betriebsverlagerung ist deshalb keine Trotzreaktion, sondern eine logische Konsequenz und die einzig richtige Lösung, um auch den Forderungen der Anwohner gerecht werden zu können. Das kostet jedoch viel Geld.

 

Der Standort Eisfeld wurde wegen der dort noch vorhandenen höheren Förderung und wegen der günstigen Lage zur geplanten A 72 gewählt. Er ist nicht soweit von Meng. -Häm. entfernt, so dass die Beschäftigten des Betriebes, bei Inkaufnahme einer größeren Anfahrtsstrecke (ca. 25 km), weiterhin ihrer bisherigen Arbeit nachgehen können.

 

 

Der Gemeinderat von Meng. -Häm. kann dann uneingeschränkt die Umgestaltung zum Erholungsort fortsetzen und die Anwohner erhalten dann endlich die gewünschten Wohnbedingungen.

 

Leider gibt es bei dieser Lösung ein Problem, welches in den Kosten der Umprofilierung oder Betriebsverlagerung und in der Finanzierung solcher Maßnahmen liegt.

Die Unternehmerfamilie hat dafür kein Geld mehr, da deren Mittel im alten Unternehmen stecken.

Der Betrieb ist jedoch durch die Strukturänderung der Gemeinde (zum Erholungsort; Umfeldes des Betriebes zum Mischgebiet usw.) wertlos geworden.

 

Anmerkung: Der Wert der Grundstücke und der Immobilien der Anwohner wird durch die Umstrukturierung steigen!

 

Keine Bank wird für dieses wertlos gewordene Objekt einen Kredit geben. Im Gegenteil die Hausbank der Firma hat bereits eine Reduzierung der Kreditmarge vorgenommen und wird diese weiter absenken, weil für die bereits aufgenommenen Kredite nunmehr keine Sicherheiten mehr vorhanden sind.

 

Eine in dieser Art und Weise vorgenommene Strukturänderung stellt einen enteignungsgleichen Eingriff dar und ist entschädigungspflichtig.

 

Das wollen jedoch unsere Kommunalpolitiker nicht wahr haben.

Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Aktivitäten der Kommunalpolitiker gegen das Furnierwerk zur Wahrung der Interessen der Anwohner (im Interesse des Gemeinwohles) erforderlich sind, und dass Bundesgesetze und -richtlinien eine solche Vorgehensweise zwingend vorschreiben.

 

Auch hierbei kann mittels des Grundgesetzes der Bundesrepublik Klarheit geschaffen werden. Hierzu folgende Auszüge:

 

Art. 28 -  (Bundesgarantie für die Landesverfassung, Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung)

 

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. .....

(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. ....

 

Der für diesen Fall zutreffende Schwerpunkt des Art. 28 liegt in der “Rechtsstaatlichkeit” der BRD und der “Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung”.

Letztere beinhaltet natürlich auch Pflichten, nämlich die, dass Gemeinderäte sich an Bundesgesetze und -richtlinien halten müssen.

 

Konkret gesagt, wenn die Gemeinderäte eine Industriegemeinde zum Erholungsort umgestalten wollen, dann müssen sie auch Sorge dafür tragen, dass diejenigen entschädigt werden, welche davon keine Vorteile sondern Nachteile haben.

 

Dieser Teil von Rechtsbewusstsein scheint bei den Kommunalpolitikern in Meng.- Häm. zu fehlen.

 

Sie verteilen Wohltaten an Anwohner und weigern sich, Nachteile für andere Bürger auszugleichen!

 

Auch hierfür enthält das Grundgesetz eine Regelung

 

Art. 34    (Haftung bei Amtspflichtverletzung)

 

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Seitens der Gemeinde und der Behörden wurden

 

-        vielerlei Erklärungen für ihr Handeln vorgebracht (Wahrung der Anwohnerinteressen; Bürgermeister und Gemeinderat ist Interessenvertreter der Allgemeinheit und nicht der Fa. Sperschneider usw.),

-        zu Gesetzen und Vorschriften offensichtliche falsche Auskünfte erteilt (die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nicht möglich oder bringt mehr Nachteile für das Unternehmen; wenn eine Einstufung des Betriebsgeländes als Industriegebiet erfolgt, dann dürfte der Betrieb Dezibel erzeugen, dass die Leute außenrum ausreißen usw.)

-        in ungerechtfertigter Weise die Weiterentwicklung des Betriebes behindert (überhöhte Auflagen erteilt; Neubaumaßnahmen mit unverhältnismäßigen Forderungen belastet, so dass auf deren Realisierung verzichtet werden musste usw.)

-        eigene Zusagen und Abmachungen mit Behörden nicht eingehalten (Unterlassung von weiterer Wohnbebauung im Umfeld des Furnierwerkes; Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Klärung der Standortbedingungen usw.)

-        in nahezu erpresserischer Weise die Unternehmensleitung versucht unter Druck zu setzen (Vorwurf, dass die Unternehmensleitung zu keinen Kompromissen bereit ist, obwohl bekannt war, dass diese mit den realisierten emissionsreduzierenden Maßnahmen an die Grenze des für sie wirtschaftlich vertretbaren gegangen ist; der Betrieb wird in Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowieso unterliegen, da der Staat am längeren Hebel sitzt; soll “mürbe gemacht werden”  usw.)

 

Damit haben die Gemeinde und die Behörden sich selbst ins Abseits manövriert. Man hält sich nicht an den Art. 14 GG, sondern es wird auch noch gegen Art. 28 und 34 verstoßen.

 

Letzteres ist dadurch gekennzeichnet, dass man versucht hat, Gesetzeslücken auszunutzen, um Schadensersatzklage zu umgehen bzw. einen ordentlichen Rechtsweg auszuschließen.

Mit Falschauskünften und versteckten Drohungen versuchte man den Widerstand gegen die enteignungsgleichen Eingriffe zu brechen und hat suggeriert, dass eine Gegenwehr ausgeschlossen bzw. für das Unternehmen zu riskant und faktisch aussichtslos ist.

 

Leider haben die im Rechtssystem der BRD installierten Kontrollmechanismen und die eigens dafür zuständigen Einrichtungen und `Träger öffentlicher Belange´ (Unternehmerverband, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, IHK, Kommunalaufsicht usw.) diesem gesetzwidrigen Treiben der Gemeinde zu lange zugesehen und dieses damit noch gefördert.

 

In Anbetracht der Vielzahl an Gesetzesverletzungen durch die Gemeinde dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass im Klagefall das Unternehmen mit seinen Vorwürfen Recht bekommt. Daraus leiten sich Schadensersatzleistungen in Höhe mehrerer Millionen ab, welche die Gemeinde ebenfalls ruinieren können.

 

Von einer Konkurs gegangenen Gemeinde - das gibt es in der BRD auch! - kann ein geschädigtes Unternehmen nichts bekommen, auch dann nicht, wenn es einen gerichtlich bestätigten Schadensersatzanspruch vorlegt.

 

Damit gibt es zwei Hauptverlierer (Unternehmerfamilie und Gemeinde) und mehrere Nebenverlierer (50 Beschäftigte, die Gesamtgesellschaft der BRD und der EU, welche Fördermittel für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen umsonst ausgegeben hat).

 

Erster Gewinner sind die Anwohner und Grundstücksbesitzer im Umfeld des Furnierwerkes, welche endlich die gewünschten Wohnbedingungen erhalten und deren Grundstücke und Immobilien im Wert steigen, wenn der Betrieb geschlossen, umprofiliert oder verlagert wird.

 

Zweiter Gewinner sind die Konkurrenzbetriebe und deren Beschäftigte, die aus einer Schließung oder wirtschaftlichen Schwächung des Furnierwerkes in Meng. - Hämmern ihren Vorteil ziehen können.

 

 

gez. R. Sperschneider