3. Konflikte in
dieser Gemengelage
Gemeinde Mengersgereuth - Hämmern treibt Furnierwerk
und sich selbst in den Konkurs
Seit 6
Jahren liegt die Firmenleitung des Furnierwerkes Sperschneider in Meng. -Häm. mit
der Gemeinde und den Behörden im Streit, wegen unklarer Rechts- und
Planungslage am Standort des Betriebes.
Mit
Tricks und Ausreden weigert sich der Gemeinderat seiner Planungshoheit gerecht
zu werden und Entscheidungen für oder gegen ein Verbleiben dieses dreischichtig
arbeitenden Industriebetriebes zu treffen.
Dadurch
wird die Entwicklung der Firma behindert und ihr Schaden zugefügt.
Mit
dem neuen Flächennutzungsplan gibt es jetzt zwar Klarheit (Betriebsgelände gewerbliche und
Umfeld gemischte Nutzung geplant!), aber damit wird deutlich gemacht, dass
zukünftig eine Weiterführung der industriellen Nutzung am Standort des
Betriebes nicht mehr erlaubt sein wird.
Die
Existenzberechtigung des Unternehmens wird damit faktisch aufgekündigt.
Nachdem
die Hausbank der Firma (Deutsche Bank) über diese Entscheidung der Gemeinde
informiert wurde, was zu den Pflichten eines Unternehmers gehört, teilt diese
die Ansicht der Unternehmensleitung und beide müssen einschätzen, dass eine
positive Entwicklung des Unternehmens unter den neuen Bedingungen nicht mehr
möglich sein wird.
Die Bank
hat zwar Verständnis für die betriebliche Lage, muss aber in Anbetracht
steigender Verluste (Ursache: Entwicklungsblockade und ungeklärte bzw.
industriefeindliche Standortbedingungen) den Umlaufmittelkredit kürzen und
weitere Kreditreduzierungen mit konkreten Terminen festlegen.
Sie
fordert ein Konzept, welches den Nachweis einer positiven Entwicklung bringt.
Mit
Nachdruck und über Jahre hinweg wurde von der Firmenleitung vor einer solchen
Entwicklung gewarnt und eine klare Entscheidung für oder gegen den Fortbestand
des Betriebes gefordert.
Auch die
Beschäftigten der Firma haben bereits 1995 mit einer `Demo zum Gemeindeamt´ und
mit einer Unterschriftenaktion gegen die Gefährdung ihrer 50 Arbeitsplätze
protestiert.
Es hat
nichts geholfen. Der Bürgermeister und der Gemeinderat sieht das, wie in Meng.
-Häm üblich, alles ganz anders. Er steht auf der Seite der Anwohner und ist der
Meinung, dass ein Industriebetrieb sich emissionsmäßig zur einer
eingeschränkten Gewerbeeinrichtung umwandeln kann und muss.
Der
Gemeinderat hat durchaus das Recht eine Industriegemeinde in einen Erholungsort
umzuwandeln und das Recht, festzulegen, dass störende Gewerbeeinrichtungen und
Industriebetriebe sich entweder umstellen und den neuen Bedingungen anpassen
oder `auswandern´ müssen.
Letzteres
wird natürlich nicht so deutlich gesagt, denn dann müsste die Gemeinde sich an
den Umstellungs- und Verlagerungskosten der Betriebe u.a. störender
Gewebeeinrichtungen beteiligen.
Um eine
Kostenbeteiligung zu vermeiden wird laufend beteuert, dass man nichts gegen das
Furnierwerk hat, es dürfe durchaus bleiben, weil es ja Arbeitsplätze für die
Bürger des Ortes und die Region bietet, aber der Betrieb soll sich gefälligst
einschränken und mehr Rücksicht auf die Anwohner nehmen.
Das ist
eine durchaus lobenswerte Einstellung - sie beinhaltet jedoch ein Problem,
nämlich die Kosten für eine Einschränkung, Umstellung oder Verlagerung der
Produktion.
Als Beweis
für Anwohnerbelästigungen und zur Unterstützung der Forderung der
Kommunalpolitiker wird auf Beschwerden von Anliegern verwiesen, die mit geheim
gehaltenen Eingaben Druck machen und behördliche Schritte gegen das Unternehmen
fordern.
Nach
Ansicht von Vertretern einer sog. Bürgerinitiative wird seitens des Betriebes
absichtlich und rücksichtslos Lärm gemacht und andere Belästigungen verursacht.
Sie sind
der Meinung, dass mit gutem Willen und wenig Aufwand das alles zu lösen wäre.
Fakt ist:
Nach der Wende und Reprivatisierung des Unternehmens wurden für den
Umweltschutz und die Verbesserung der Wohnbedingungen von Anwohnern seitens der
Firma Sperschneider ca. 4,2 Mio. DM ausgegeben, was fast 50 % der gesamten
Investitionssumme im Zeitraum 1990 bis 1999 darstellt - also nicht wenig ist!
Die
Belastungen für alle Anwohner konnten dadurch wesentlich reduziert werden, so
dass der Betrieb heute z.B. leiser ist, als der Straßenverkehr auf der
Schwarzwälder Straße.
Das
reicht aber den Anwohnern und Kommunalpolitikern nicht - sie wollen, dass
mindestens die Bedingungen eines Mischgebietes garantiert werden. Alles
Appellieren an Logik und Vernunft hilft nichts.
Deshalb
bleibt nur noch eine logische Konsequenz: Der Betrieb muss verlagert werden, da
dieser als ein dreischichtig arbeitender Industriebetrieb die
Wunschvorstellungen von Mischgebiets- bzw. Wohngebietsbedingungen nie erfüllen
kann, weil dieses finanziell einen enormen Aufwand erfordert und die
Weiterführung der Produktion an diesem Standort unwirtschaftlich macht.
Kompromissbereitschaft
auf der Anwohnerseite ist nur solange vorhanden, bis es konkret wird und dieser
oder jener gesagt bekommt, dass er eine Duldungspflicht gegenüber einem
bestandsgeschützen Betrieb hat und höhere Belastungen, wie das in einer sog.
Gemengelage üblich ist, hinnehmen muss.
Was ist
eine Gemengelage?
Das sind
Gebiete in denen normalerweise unverträgliche Nutzung (z.B. Industrie und
Wohnnutzung) zu dicht nebeneinander bestehen. Solche Gebiete gibt es zu
Hunderten in der Bundesrepublik.
Sie sind
entstanden, in dem sich ehemalig nichtstörende Gewerbeeinrichtungen erweitert
haben, größer wurden und zu einer industriellen Fertigung übergegangen wurde.
Sie
entstanden aber auch dadurch, dass Wohnhäuser in der Nähe von Betrieben
vorhanden waren bzw. dort gebaut wurden, obwohl man von der Existenz eines
Betriebes, der sich unter normalen Bedingungen auch erweitern wird, Kenntnis
hatte.
Am
Standort des Furnierwerkes in Meng. -Häm. ist eine solche Entwicklung belegbar.
Zuerst waren
an diesem Standort im Außenbereich der Ortsteile Forschengereuth und
Schwarzwald nur Gewerbetreibende (Spielwarenhersteller, eine Papierwarenfabrik,
holzverarbeitender Betrieb und ein Nebenerwerbslandwirt) vorhanden.
Wie im
Leben so üblich, entwickelt sich ein Gewerbetreibender weiter, ein anderer
gibt, aus welchen Gründen auch immer, sein Gewerbe auf und wohnt fortan nur
noch in seinem ehemaligen `Geschäftshaus´.
Da wo
Häuser stehen, siedeln sich weitere Menschen an - meistens diejenigen, die
nebenan arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen. Alteigentümer sterben, es
ziehen neue Bewohner in die vorhanden Objekte ein. Diese haben andere
Interessen und Vorstellungen über die Nutzung der geerbten oder gekauften
Objekte. Dann beginnen die Probleme.
Am Standort des Furnierwerkes ist das so gewesen, wobei zusätzlich noch eine Umnutzung durch staatlich verordnete Zwangsmaßnahmen hier gewirkt hat. Durch die sog. `sozialistische Umgestaltung der Industrie und Landwirtschaft´ in den 60er und 70er Jahren, wurden kleine Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe in Genossenschaften `überführt´ und die Produktion in größeren Einheiten und Objekten konzentriert.
Im Jahr
1972 wurde dieser Prozess mit der Verstaatlichung der letzten noch vorhandenen
Privatbetriebe (auch der Fa. Sperschneider)
und industriell fertigenden Genossenschaften (PGH Spielzeugland)
abgeschlossen.
Das dient
der `Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen´ und der Schaffung
einer neuen sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung.
Leider hat
das dann doch nicht so wie gedacht funktioniert.
Zu
DDR-Zeiten hatten `gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Interessen´
Vorrang vor den Wünschen und Interessen Einzelner oder einer Minderheit.
Heute
gelten die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik, welche den Interessen
auch Einzelner einen höheren Stellenwert geben und diesen Rechtsmittel
zugesteht, damit dieser seine Wünsche und Interessen auch durchsetzen kann.
Die Väter
des Grundgesetzes waren natürlich auch Realisten und haben ausufernden
Forderungen Einzelner auch einen Riegel vorgeschoben, in dem man z.B. im Art.
14 des GG folgendes festgelegt hat:
(1) Das
Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden
durch die Gesetze bestimmt.
(2)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit
dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit
zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes erfolgen, dass Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im
Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Aus
betrieblicher Sicht wird eingeschätzt, dass die beabsichtigte Strukturänderung
sowie die zu ihrer Durchsetzung verwendete mehrjährige Entwicklungsblockade des
Furnierwerkes als ein enteignungsgleicher Eingriff zu bewerten ist, der gegen
Art. 14 GG verstößt.
Ein Enteignungsgrund, der im Interesse des Gemeinwohles
liegt, ist nicht erkennbar, da
- von einer Umstrukturierung des Standortes nur einzelne
wenige Anwohner (Wertzuwachs ihrer Immobilien) profitieren, während die
derzeitig 50 Beschäftigten (auch Bürger der Gemeinde!) dadurch ihren
Arbeitsplatz verlieren würden,
- die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Wohnbauland im
unmittelbaren Umfeld des Betriebes nicht erkennbar ist, weil genügend freie
Flächen im `unkritischen Umfeld´ vorhanden sind und
- die vom Betrieb ausgehenden Belästigungen eine Stillegung
oder Einschränkung der Produktion nicht rechtfertigen.
In der
Gemeinde Meng.- Häm. werden die Wünsche und Forderungen z.B. von 38 Anwohnern
über die Interessen einer Unternehmerfamilie und von 50 Beschäftigten gestellt.
Einer Minderheit sollen Verbesserungen ihrer Wohnqualität gewährt werden, während die Existenz eines Betriebes und der dort vorhanden Arbeitsplätze in Frage gestellt wird. Nach den Vorstellungen der Anwohner und Behörden können ihre Forderungen bei gutem Willen und mit wenig Aufwand erfüllt werden.
Leider
ist das nicht so, was über Jahre hinweg seitens der Unternehmensleitung und der
Belegschaft des Betriebes versucht wurde, deutlich zu machen.
Jahrelange
Bemühungen zum Abbau der DDR-Altlasten und Anstrengungen zur Erhaltung des
Unternehmens und der Arbeitsplätze waren faktisch umsonst. Steuergelder in Form
von Fördermitteln und Förderkrediten sowie private Mittel der Unternehmerfamilie
in Millionenhöhe werden damit zu sinnlosen Ausgaben.
Die
Visionen der Kommunalpolitiker (Erholungsort ohne Industrie und störendes
Gewerbe) kombiniert mit Forderungen nach Verbesserungen von Wohnbedingungen für
wenige Anwohner, sind die Ursache dafür, dass der Betrieb nunmehr `aufgeben
oder auswandern´ muss.
Bezahlen
soll das die Unternehmerfamilie (die bösen und profitgierigen Kapitalisten) und
die Beschäftigten. Letzteren Sachverhalt möchte man selbstverständlich nicht
hören bzw. nicht wahr haben.
Anmerkung:
In den
Diskussionen mit den Anwohnern ist hin und wieder folgendes Argument zu hören:
Durch die Existenz und die Emissionen (Lärm- und Geruchsbelästigung) des
Betriebes wird der Wert ihrer Grundstücke und Wohnhäuser geschmälert.
In dieser
Aussage wird aber auch ein weiterer, evtl. sogar der wahre Grund ihrer
intensiven Aktivitäten gegen den Betrieb deutlich. Sie wollen mit der
Beseitigung des Betriebes eine Aufwertung ihres Besitzes erreichen, was nur auf
Kosten anderer möglich ist.
Selbstverständlich
ist für die Anwohner ein Kommunalpolitiker dann ein guter Partner, wenn er sich
für ihre Interessen einsetzt.
Solche
guten Partner finden diese im Bürgermeister und in der Mehrzahl der
Gemeinderatsmitglieder sowie im Landrat und in Mitarbeitern des Landratsamtes
u.a. Behörden.
Unterschiedlichste
Motive auf der Seite der Kommunalpolitiker sind bei näherem Hinsehen zu
erkennen.
Z. B
versuchen die Mengersgereuther PDS-Mitglieder Fehlentwicklungen aus der
DDR-Zeit damit zu korrigieren und dabei die Ursachen aus verfehlter SED-Politik
und Mängeln des sozialistischen Systems im Hintergrund zu halten - also eigene
Fehler oder Fehler `ihrer Genossen´ aus der DDR-Vergangenheit zu vertuschen.
Kommunalpolitiker
aus anderen politischen Parteien und Gruppierungen sind deren Partner, weil
diese vermutlich auf Grund ihrer sozialistischen Erziehungen und inneren
Überzeugung gegen das Kapital und deren Vertreter eingestellt sind. Sie
behaupten zwar, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln und die Gesetze
der Marktwirtschaft zu kennen, aber leider beweisen sie mit ihren Forderungen
und Argumenten, daß sie von den Problemen, die Industrieunternehmen haben, und
von der Marktwirtschaft noch zu wenig verstehen.
Jede
Hausfrau weiß z.B., dass sie eine Mark nur einmal ausgeben kann - Anwohner und
Kommunalpolitiker glauben anscheinend, dass sie nur hartnäckig fordern und
Druck ausüben müssen, dann verdoppelt sich das Geld eines Unternehmers oder
dann wird dieser seine dicke Brieftasche öffnen und Geschenke verteilen.
Leider
ist das bei der in Meng. -Häm. `unter Druck geratenen´ Unternehmerfamilie
Sperschneider nicht so.
Ihr im
Unternehmen verdientes Geld wurde, bis auf die Mittel, die zum Leben und für
die Rente (Selbständige
müssen sich privat versichern!) benötigt werden, im Unternehmen belassen.
Es wurde
für die Rationalisierung, für die Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Beschäftigten sowie für den Abbau von Emissionen und
damit zur Verbesserungen der Wohnbedingungen von Anwohner eingesetzt. Wie
bereits erwähnt betrugen die Ausgaben für Maßnahmen zur Emissionsreduzierung
ca. 4,2 Mio. DM, was zu wesentlichen Verbesserungen für die Anwohner geführt
hat.
Das
reicht diesen und den Kommunalpolitiker noch nicht! Diese bilden sich ein, `es
kann noch mehr herausgeholt werden´ (Ausspruch von W. Ulbricht, welcher auf die VEB’s und deren
wirtschaftliche Möglichkeiten bezogen war.). Zu welchem Ergebnis das geführt hat, ist zwischenzeitlich
bekannt!
Als
einziger noch verbleibender Ausweg, in dieser von Kompromisslosigkeit geprägten
Lage, sieht die Unternehmensleitung die Verlagerung des Betriebes in ein neues
Industriegebiet nach Eisfeld.
Anmerkung: Kompromisslosigkeit wird
grundsätzlich der Unternehmensleitung unterstellt und dabei auch von einer sog.
Trotzreaktion gesprochen. Ein Unternehmer hat, wie man das auch von ihm
verlangt, sein Unternehmen und die Arbeitsplätze zu schützen.
Er hat
auch Sorge dafür zu tragen, dass es vorwärts und nicht rückwärts geht, muss
rechtzeitig auf marktwirtschaftliche Veränderungen reagieren - also flexibel
sein und vorausschauend denken. Damit hat er eigentlich alle Hände voll zu tun!
Wenn ihm
jedoch noch Knüppel in den ohnehin steinigen Weg des internationalen
Wettbewerbes geworfen werden, dann hat ein solcher Unternehmer zusätzliche
Schwierigkeiten. Man erwartet von diesem, dass er damit fertig wird, sich
wieder aufrappelt und weitermacht und über jedes Stöckchen springt, was ihm
hingehalten wird.
Ein
Unternehmer muss jedoch auch Realist sein und erkennen können, wenn es so, wie
man (Gemeinde, Kommunalpolitiker, Anwohner usw.) es sich vorstellt, nicht geht.
Er muss darauf rechtzeitig hinweisen, was in unserem spezifischen Fall
jahrelang geschehen ist.
Heute ist
der Punkt erreicht, wo Wünsche und Möglichkeiten nicht mehr in Einklang zu
bringen sind, wo Konsequenzen gezogen werden müssen. Die Entscheidung zur
Betriebsverlagerung ist deshalb keine Trotzreaktion, sondern eine logische
Konsequenz und die einzig richtige Lösung, um auch den Forderungen der Anwohner
gerecht werden zu können. Das kostet jedoch viel Geld.
Der
Standort Eisfeld wurde wegen der dort noch vorhandenen höheren Förderung und
wegen der günstigen Lage zur geplanten A 72 gewählt. Er ist nicht soweit von
Meng. -Häm. entfernt, so dass die Beschäftigten des Betriebes, bei Inkaufnahme
einer größeren Anfahrtsstrecke (ca. 25 km), weiterhin ihrer bisherigen Arbeit
nachgehen können.
Der
Gemeinderat von Meng. -Häm. kann dann uneingeschränkt die Umgestaltung zum
Erholungsort fortsetzen und die Anwohner erhalten dann endlich die gewünschten
Wohnbedingungen.
Leider
gibt es bei dieser Lösung ein Problem, welches in den Kosten der Umprofilierung
oder Betriebsverlagerung und in der Finanzierung solcher Maßnahmen liegt.
Die
Unternehmerfamilie hat dafür kein Geld mehr, da deren Mittel im alten
Unternehmen stecken.
Der
Betrieb ist jedoch durch die Strukturänderung der Gemeinde (zum Erholungsort;
Umfeldes des Betriebes zum Mischgebiet usw.) wertlos geworden.
Anmerkung:
Der Wert der Grundstücke und der Immobilien der Anwohner wird durch die
Umstrukturierung steigen!
Keine
Bank wird für dieses wertlos gewordene Objekt einen Kredit geben. Im Gegenteil
die Hausbank der Firma hat bereits eine Reduzierung der Kreditmarge vorgenommen
und wird diese weiter absenken, weil für die bereits aufgenommenen Kredite
nunmehr keine Sicherheiten mehr vorhanden sind.
Eine in
dieser Art und Weise vorgenommene Strukturänderung stellt einen
enteignungsgleichen Eingriff dar und ist entschädigungspflichtig.
Das wollen
jedoch unsere Kommunalpolitiker nicht wahr haben.
Sie
versuchen den Eindruck zu erwecken, dass die Aktivitäten der Kommunalpolitiker
gegen das Furnierwerk zur Wahrung der Interessen der Anwohner (im Interesse des
Gemeinwohles) erforderlich sind, und dass Bundesgesetze und -richtlinien eine
solche Vorgehensweise zwingend vorschreiben.
Auch
hierbei kann mittels des Grundgesetzes der Bundesrepublik Klarheit geschaffen
werden. Hierzu folgende Auszüge:
Art. 28 - (Bundesgarantie für die Landesverfassung, Gewährleistung
der kommunalen Selbstverwaltung)
(1) Die
verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das
Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien,
gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. .....
(2) Den
Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. ....
Der für
diesen Fall zutreffende Schwerpunkt des Art. 28 liegt in der
“Rechtsstaatlichkeit” der BRD und der “Gewährleistung der kommunalen
Selbstverwaltung”.
Letztere
beinhaltet natürlich auch Pflichten, nämlich die, dass Gemeinderäte sich an
Bundesgesetze und -richtlinien halten müssen.
Konkret
gesagt, wenn die Gemeinderäte eine Industriegemeinde zum Erholungsort
umgestalten wollen, dann müssen sie auch Sorge dafür tragen, dass diejenigen
entschädigt werden, welche davon keine Vorteile sondern Nachteile haben.
Dieser
Teil von Rechtsbewusstsein scheint bei den Kommunalpolitikern in Meng.- Häm. zu
fehlen.
Sie
verteilen Wohltaten an Anwohner und weigern sich, Nachteile für andere Bürger
auszugleichen!
Auch
hierfür enthält das Grundgesetz eine Regelung
Art. 34 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)
Verletzt
jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem
Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit
grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den
Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche
Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Seitens
der Gemeinde und der Behörden wurden
-
vielerlei
Erklärungen für ihr Handeln vorgebracht (Wahrung der Anwohnerinteressen; Bürgermeister und
Gemeinderat ist Interessenvertreter der Allgemeinheit und nicht der Fa.
Sperschneider usw.),
-
zu
Gesetzen und Vorschriften offensichtliche falsche Auskünfte erteilt (die Aufstellung eines
Bebauungsplanes ist nicht möglich oder bringt mehr Nachteile für das
Unternehmen; wenn eine Einstufung des Betriebsgeländes als Industriegebiet
erfolgt, dann dürfte der Betrieb Dezibel erzeugen, dass die Leute außenrum
ausreißen usw.)
-
in
ungerechtfertigter Weise die Weiterentwicklung des Betriebes behindert (überhöhte Auflagen erteilt;
Neubaumaßnahmen mit unverhältnismäßigen Forderungen belastet, so dass auf deren
Realisierung verzichtet werden musste usw.)
-
eigene
Zusagen und Abmachungen mit Behörden nicht eingehalten (Unterlassung von weiterer Wohnbebauung
im Umfeld des Furnierwerkes; Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Klärung der
Standortbedingungen usw.)
-
in
nahezu erpresserischer Weise die Unternehmensleitung versucht unter Druck zu
setzen (Vorwurf, dass
die Unternehmensleitung zu keinen Kompromissen bereit ist, obwohl bekannt war,
dass diese mit den realisierten emissionsreduzierenden Maßnahmen an die Grenze
des für sie wirtschaftlich vertretbaren gegangen ist; der Betrieb wird in Falle
einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowieso unterliegen, da der Staat am
längeren Hebel sitzt; soll “mürbe gemacht werden” usw.)
Damit
haben die Gemeinde und die Behörden sich selbst ins Abseits manövriert. Man
hält sich nicht an den Art. 14 GG, sondern es wird auch noch gegen Art. 28 und
34 verstoßen.
Letzteres
ist dadurch gekennzeichnet, dass man versucht hat, Gesetzeslücken auszunutzen,
um Schadensersatzklage zu umgehen bzw. einen ordentlichen Rechtsweg
auszuschließen.
Mit Falschauskünften und versteckten Drohungen versuchte man den Widerstand gegen
die enteignungsgleichen Eingriffe zu brechen und hat suggeriert, dass eine
Gegenwehr ausgeschlossen bzw. für das Unternehmen zu riskant und faktisch
aussichtslos ist.
Leider
haben die im Rechtssystem der BRD installierten Kontrollmechanismen und die
eigens dafür zuständigen Einrichtungen und `Träger öffentlicher Belange´
(Unternehmerverband, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, IHK, Kommunalaufsicht
usw.) diesem gesetzwidrigen Treiben der Gemeinde zu lange zugesehen und dieses
damit noch gefördert.
In
Anbetracht der Vielzahl an Gesetzesverletzungen durch die Gemeinde dürfte es
sehr wahrscheinlich sein, dass im Klagefall das Unternehmen mit seinen
Vorwürfen Recht bekommt. Daraus leiten sich Schadensersatzleistungen in Höhe
mehrerer Millionen ab, welche die Gemeinde ebenfalls ruinieren können.
Von einer
Konkurs gegangenen Gemeinde - das gibt es in der BRD auch! - kann ein
geschädigtes Unternehmen nichts bekommen, auch dann nicht, wenn es einen
gerichtlich bestätigten Schadensersatzanspruch vorlegt.
Damit
gibt es zwei Hauptverlierer (Unternehmerfamilie und Gemeinde) und mehrere Nebenverlierer (50 Beschäftigte, die Gesamtgesellschaft der BRD und
der EU, welche Fördermittel für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
umsonst ausgegeben hat).
Erster
Gewinner sind die Anwohner und Grundstücksbesitzer im Umfeld des Furnierwerkes,
welche endlich die gewünschten Wohnbedingungen erhalten und deren Grundstücke
und Immobilien im Wert steigen, wenn der Betrieb geschlossen, umprofiliert oder
verlagert wird.
Zweiter
Gewinner sind die Konkurrenzbetriebe und deren Beschäftigte, die aus einer
Schließung oder wirtschaftlichen Schwächung des Furnierwerkes in Meng. - Hämmern
ihren Vorteil ziehen können.
gez. R. Sperschneider